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DARF DER ALDI-MARKT IN HEMMINGEN ERWEITERT WERDEN?

4. KAMMER VERHANDELT ÜBER ERWEITERUNG DER VERKAUFSFLÄCHEN VON DERZEIT KNAPP 800 QM AUF 1.200 QM


Am Dienstag, dem 23. Oktober 2018, verhandelt die 4. Kammer um 10.30 Uhr über die Frage, ob die Region Hannover den Antrag der Klägerin auf Erteilung eines Bauvorbescheides im Hinblick auf die Frage, ob im durch Bebauungsplan festgesetzten Gewerbegebiet die bauplanungsrechtliche Möglichkeit besteht, den bestehenden Discounter auf eine Verkaufsfläche von 1.200 qm zu erweitern bzw. einen entsprechend großen Neubau zu errichten, rechtmäßig abgelehnt wurde.

Die insoweit maßgebliche Änderung des Bebauungsplans trifft für das Vorhabengrundstück die textliche Festsetzung, dass großflächige Einzelhandelsbetriebe unzulässig sind.

Die nunmehr von der Klägerin beabsichtigte Erweiterung der Verkaufsflächen lehnte die Beklagte mit der Begründung ab, das Vorhaben habe wesentliche Auswirkungen auf die Verwirklichung der Ziele der Raumordnung und die städtebauliche Entwicklung Hemmingens und sei nach § 11 BauNVO mit städtebaulichem Planungsrecht nicht vereinbar. Die Stadt Hemmingen hatte zuvor das Vorhaben ausdrücklich befürwortet.

Die Klägerin hält den Bebauungsplan wegen zahlreicher Mängel für unwirksam und meint, ihr Vorhaben füge sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein.


Ort: Sitzungssaal 1

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.10.2018

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