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Bundeswehr streitet mit Landkreis Nienburg um Zulässigkeit eines Hubschrauberlandehügels

12. Kammer verhandelt am 09.12.2015 Klage der Bundeswehr auf Erteilung einer Genehmigung für den in einem Wasserschutzgebiet gelegenen Landehügel.


Die Bundeswehr betreibt in Loccum einen Truppenübungsplatz mit einem Hubschrauberlandehügel, der eine Landefläche von ca. 5 m x 4 m aufweist. Dieser soll ersetzt werden durch einen Landehügel mit einer Landefläche von 10 m x 10 m, damit auch mit dem Hubschraubertyp NH-90 geübt werden könne.

Der Landkreis lehnt die Erteilung der Genehmigung ab, weil der Bau von militärischen Anlagen in Wasserschutzgebieten verboten sei und eine Befreiung nicht erteilt werden könne. Bei einem Unfall könne es zu einem Austritt von wassergefährdenden Stoffen kommen.

Die Bundeswehr hält das Vorhaben für zulässig, weil es lediglich um eine funktionsgerechte Erweiterung handele, bei der keine nachteiligen Auswirkungen auf das Grundwasser zu befürchten seien. Jedenfalls sei eine Befreiung zu erteilen, da das Verbot der Erweiterung zu einer nicht beabsichtigten Härte führe.

Die Sitzung beginnt um 11.15 Uhr in Saal 4

Aktenzeichen: 12 A 2435/13

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.12.2015

Ansprechpartner/in:
VPräsVG Ingo Behrens als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Pressestelle
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511/89750-318
Fax: 0511/89750-400

http://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de

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