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Brennerlaubnis für Pflanzenabfälle in Eschershausen-Stadtoldendorf

Die 12. Kammer des Gerichts verhandelt über die Klage eines Grundstückseigentümers gegen die Gemeinde am 30.08.2012 ab 10:15 Uhr im Saal 3


Die beklagte Gemeinde gestattet durch eine Allgemeinverfügung Grundstückseigentümern in der Zeit vom 15.03. bis zum 14.04 und vom 15.10. bis zum 14.11. jeweils einmal pro Halbjahr und Grundstück - unter Regelung von Ausnahmen - das Verbrennen von Pflanzenabfällen.

Hiergegen wendet sich der Kläger mit seiner Klage. Er ist der Auffassung, das Verbrennen von Pflanzenabfällen rufe schädliche Umwelteinwirkungen hervor, die seine Gesundheit beeinträchtigen.

- 12 A 2623/11 -

Artikel-Informationen

erstellt am:
28.08.2012

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