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„Bis hierhin und nicht weiter?“

Mündliche Verhandlung vor Ort zur Abgrenzung von Innenbereich und Außenbereich


Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover verhandelt am Mittwoch, 12. Februar 2025 um 9 Uhr über zwei Klagen, in denen es um die Rechtmäßigkeit von Wohnbebauung auf einem ehemaligen Gärtnereigrundstück in Langenhagen/Kaltenweide geht.

Der Kläger und Eigentümer des betroffenen Grundstücks hatte bei der Stadt Langenhagen zwei Bauvoranfragen gestellt. Die eine Anfrage bezog sich auf den Bau mehrerer Doppelhäuser, die andere hatte die Errichtung eines Wohncontainers zum Inhalt. Beide Anfragen lehnte die Stadt Langenhagen ab.

Dagegen hat der Kläger Klage erhoben. Im Kern geht es dabei jeweils um die Frage, ob das ehemalige Gärtnereigrundstück dem für eine Bebauung vorgesehenen „Innenbereich“ der Stadt Langenhagen oder dem grundsätzlich von Bebauung freizuhaltenden „Außenbereich“ zuzurechnen ist. Dazu wird zu klären sein, ob die geplanten Bauprojekte in einem Bebauungszusammenhang stehen, vgl. § 34 BauGB, und ggf. welche öffentlichen Belange entgegenstehen, vgl. § 35 BauGB. Die Frage der Bebaubarkeit des ehemaligen Gärtnereigrundstücks wurde bereits von der Lokalpresse thematisiert.

Die Kammer verhandelt vor Ort, um sich einen Eindruck von den tatsächlichen Gegebenheiten zu verschaffen. Treffpunkt ist am 12. Februar 2025 um 9 Uhr vor Ort an der Kananoher Straße 46, 30855 Langenhagen.

Az. 4 A 1854/23 und 4 A 5130/24

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.02.2025

Ansprechpartner/in:
Dr. Mirko Widdascheck als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Pressesprecher
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750-382

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