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Besuch der Niedersächsischen Justizministerin beim Verwaltungsgericht Hannover

Die Niedersächsische Justizministerin, Frau Barbara Havliza, hat heute dem Verwaltungsgericht Hannover ihren Antrittsbesuch abgestattet.


Nach der Begrüßung durch die Präsidentin des Verwaltungsgerichts, Frau Hannelore Kaiser, informierte sich die Ministerin bei einem Rundgang durch das Gericht über die personelle und räumliche Ausstattung des Verwaltungsgerichts.

In einem anschließenden Gespräch tauschte sich die Ministerin zunächst mit der Gerichts- und Geschäftsleitung sowie mit Mitgliedern der Richter- und Personalvertretung über aktuelle rechts- und justizpolitische Themen aus und suchte sodann mit der gesamten Belegschaft des Gerichts in offener Runde den Dialog.

Schwerpunktthemen waren die massive Belastung des Gerichts durch die hohe Zahl an Asylverfahren und die Entfristung der Arbeitsverträge der Beschäftigten im nichtrichterlichen Dienst. Die aktuelle Belastung z.B. der Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht in Hannover liegt bei über 170 Prozent ihrer Arbeitskraft.

Nach den bisherigen Rekordjahren 2014 und 2017 ist für das Jahr 2018 zu erwarten, dass die Eingangszahlen den dritthöchsten Stand seit Bestehen des Gerichts erreichen. Aufgrund dieser Zahlen nehmen auch in diesem Jahr die Bestände an anhängigen Verfahren weiter zu und die Verfahrenslaufzeiten werden sich leider entsprechend erhöhen. Auch wenn die Eingangszahlen in Asylverfahren im Jahr 2018 schon spürbar niedriger liegen als im Vorjahr und sich dieser Trend 2019 fortsetzt, wird der Abbau der bereits jetzt vorhandenen Bestände das Verwaltungsgericht in allen Diensten noch etliche Jahre beschäftigen, so die Präsidentin des Verwaltungsgerichts.

Justizministerin Barbara Havliza:

„Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist aktuell die am höchsten belastete Gerichtsbarkeit. Es ist mir absolut klar, was die Verwaltungsgerichte zu leisten haben und leisten und ich kann mich an dieser Stelle nur bedanken. Ich werde mich in den Haushaltsverhandlungen im Jahr 2019 erneut dafür einsetzen, dass nicht nur das im Koalitionsvertrag festgelegte Ziel erreicht wird, die vorhandene Überbelastung an den Gerichten abzubauen, sondern auch, dass die befristeten Stellen im mittleren Dienst so weit wie möglich entfristet werden. Überkapazitäten sind im Hinblick auf die derzeitigen Bestände mindestens für die nächsten zwei Jahre nicht zu erwarten und können zudem durch Altersabgänge vermieden werden.“


 

Artikel-Informationen

erstellt am:
02.08.2018

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