Niedersachsen klar Logo

Besteht ein Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheides zur Nutzungsänderung eines Einzelhandelsbetriebes in Holzminden?

12. Kammer verhandelt am 07. Oktober 2021


Die Klägerin ist Eigentümerin eines Grundstücks in Holzminden. Sie begehrt die Verpflichtung der Beklagten zur Erteilung eines Bauvorbescheides zur Nutzungsänderung eines Einzelhandelsbetriebes. Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des von der Beklagten erlassenen Bebauungsplans Nr. 12a „Bülte neu“, 11. Änderung. Der Bebauungsplan setzt für das Baugrundstück ein sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel“ fest. Auf dem Baugrundstück betreibt eine Firma derzeit einen Elektronikfachmarkt. Die Klägerin plant eine (geänderte) Nutzung des Gebäudes durch zwei Einzelhandelsbetriebe – dem ursprünglichen Elektronikfachmarkt und einem Non-Food-Discounter. Eine entsprechende Bauvoranfrage der Klägerin lehnte die Beklagte mit der Begründung ab, dass die geplante Nutzung den Festsetzungen des Bebauungsplans widerspreche. Viele der Artikel bzw. Sortimente, die der Non-Food-Discounter anzubieten beabsichtige, seien nach den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans innenstadtrelevant und dürften nur als untergeordnetes Randsortiment bis zu einem Verkaufsflächenanteil von max. 10 % der gesamten Verkaufsfläche angeboten werden. Dieser Wert werde bei weitem überschritten. Die Klägerin macht geltend, dass der Bebauungsplan unwirksam sei. Die Festsetzung, wonach in dem Sondergebiet großflächige Einzelhandelsbetriebe der Branchengruppe Elektrontechnik mit einer maximalen Verkaufsfläche von 2.700 qm zulässig sei, sei zu unbestimmt. Dieser Fehler wirke sich auf die Wirksamkeit des Bebauungsplans insgesamt aus.

Die mündliche Verhandlung findet am 07. Oktober 2021 ab 09:00 Uhr in Saal 01 des Fachgerichtszentrums statt.

Interessierte Pressevertreter werden gebeten, sich bis zum 06. Februar 2021, 17:00 Uhr, bei der Pressestelle des Gerichts anzumelden und Sitzplätze zu reservieren. Die verbleibenden Sitzplätze werden der Öffentlichkeit nach Verfügbarkeit und der Reihenfolge des Erscheinens überlassen.

Az.: 12 A 845/19

Artikel-Informationen

erstellt am:
05.10.2021

Ansprechpartner/in:
Dr. Mirko Widdascheck als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Pressesprecher
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750-382

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln