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Beseitigung eines "Little Home" aus dem öffentlichen Straßenraum

Die 7. Kammer verhandelt die Frage, ob ein "Little Home" geräumt und aus dem öffentlichen Straßenraum entfernt werden muss


Die 7. Kammer verhandelt am Mittwoch, den 19.02.2020 um 12.30 Uhr im Sitzungssaal 3 die Klage der Frau Erika H. gegen die Landeshauptstadt Hannover (LHH). Gegenstand ist der Bescheid der LHH vom 6.9.2019, mit dem die Klägerin unter Anordnung der sofortigen Vollziehung und Androhung der Ersatzvornahme aufgefordert wurde, das von ihr bewohnte „Little Home“ aus dem öffentlichen Straßenraum des „Roncallihofes“ in Hannover-Ricklingen zu entfernen.

Bei dem „Little Home“ handelt es sich um eine ca. 3 qm große und auf Rollen stehende bauliche Anlage, die aus Spanplatten zusammengeschraubt und mit einem WC versehen ist. Diese Anlage ermöglicht es der Klägerin, darin zu übernachten und ihre Habe unterzustellen.

Die LHH wies auf die fehlende straßenrechtliche Erlaubnis für die über die Verträglichkeit hinausgehende Inanspruchnahme des öffentlichen Straßenraums (Sondernutzungserlaubnis) und eine Gefahr für die Verkehrssicherheit hin.

Die Kammer hatte einen Eilantrag der Klägerin gegen diese Beseitigungsanordnung mit einem Beschluss vom 1.10.2019 - 7 B 4377/19 - abgelehnt (www.rechtsprechung.niedersachsen.de). Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die Beschwerde der Klägerin mit einem Beschluss vom 8.11.2019 - 7 ME 54/19 - verworfen. Die LHH hat das „Little Home“ aus dem öffentlichen Straßenraum entfernt und verwahrt es seitdem zur Abholung durch die Klägerin auf ihrem Bauhof. Die Klägerin verfolgt ihre Klage weiter.


Az. 7 A 4376/19

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.02.2020

Ansprechpartner/in:
Katrin Angerstein als Pressesprecherin

Verwaltungsgericht Hannover
Pressesprecherin
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750-379

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