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Bauvorbescheid für die Erweiterung einer Tierhaltungsanlage trotz eines entgegenstehenden Bebauungsplans

Landwirt zieht Wirksamkeit von Festsetzungen zur Steuerung von Tierhaltungsanlagen in Zweifel


Am kommenden Montag verhandelt die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover die Klage eines Landwirtes auf Erteilung eines bauplanungsrechtlichen Bauvorbescheides. Die beklagte Stadt Diepholz lehnte die Erteilung bislang unter Verweis auf ihren Bebauungsplan „Landwirtschaftliche und gewerbliche Tierhaltung“ ab. Dessen Festsetzungen bestimmen, dass Tierhaltungsanlagen außerhalb der für sie vorgesehenen Sondergebiete unzulässig sind. Der Kläger ist Eigentümer einer Hofstelle außerhalb der ausgewiesenen Sondergebiete. Er beanstandet unter anderem, dass die Festsetzung gegen die gesetzlichen Anforderungen an die Bestimmtheit sowie die gerechte Abwägung eines Bebauungsplans verstoße.

Die mündliche Verhandlung findet am Montag, den 08. November 2021 um 11.30 Uhr in Sitzungssaal 04 des Fachgerichtszentrums statt.

Interessierte Pressevertreter werden gebeten, sich bis zum 05. November 2021 um 17.00 Uhr bei der Pressestelle des Gerichts anzumelden und Sitzplätze zu reservieren. Die verbleibenden Sitzplätze werden der Öffentlichkeit nach Verfügbarkeit und der Reihenfolge des Erscheinens überlassen.

Az.: 4 A 2559/20

Artikel-Informationen

erstellt am:
04.11.2021

Ansprechpartner/in:
Dr. Mirko Widdascheck als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Pressesprecher
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750-382

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