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Baugenehmigung zur Errichtung eines neuen Busterminals in Badenstedt rechtmäßig?

Nachbarn klagen gegen die erteilte Baugenehmigung


Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover verhandelt am 7. Februar 2023 zwei Nachbarklagen gegen eine Baugenehmigung für die Errichtung eines neuen „Busterminals“ auf dem Grundstück eines Reisebusunternehmers.

Die Kläger sind Eigentümer angrenzender Grundstücke. Sie machen geltend, dass der Betrieb eines Reisebusunternehmens auf dem Grundstück des Beigeladenen aufgrund der Festsetzungen des dortigen Bebauungsplans bereits seiner Art nach unzulässig sei. Der Betrieb eines Reisebusunternehmens sei im Wesentlichen mit dem einer Spedition vergleichbar.

Überdies richten sie sich gegen die zugrundeliegenden Immissionsschutzgutachten und tragen vor, dass auf ihren Grundstücken die maßgeblichen Immissionsgrenzen durch den Betrieb des Busterminals jeweils überschritten würden. Kommunikationsgeräusche von Fahrtgästen, die sich vor dem Tor des Betriebsgeländes befänden, seien dem Reisebusunternehmen fehlerhaft nicht zugerechnet worden.

Die Beklagte tritt der Klage entgegen. Der Betrieb eines Reisebusunternehmens sei in dem Gebiet seiner Art nach zulässig. Zudem seien die Immissionsschutzgutachten inhaltlich richtig.

Die mündliche Verhandlung findet am 7. Februar 2023 statt und beginnt um 9.30 Uhr. Treffpunkt ist das Betriebsgelände des Reisebusunternehmens (Niebelungenweg 3 in 30455 Hannover).

Az.: 4 A 6029/20 und 4 A 6077/20

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.02.2023

Ansprechpartner/in:
Dr. Mirko Widdascheck als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Pressesprecher
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750-382

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