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Asphaltmischanlage in Stadthagen beeinträchtigt Nachbarn voraussichtlich nicht unzumutbar

12. Kammer lehnt Nachbarantrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die Genehmigung einer Asphaltmisch- und einer Abfallbehandlungsanlage in Stadthagen ab.


Asphaltmischanlage in Stadthagen beeinträchtigt Nachbarn voraussichtlich nicht unzumutbar

12. Kammer lehnt Nachbarantrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen die Genehmigung einer Asphaltmisch- und einer Abfallbehandlungsanlage in Stadthagen ab.

Die 12. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover hat mit Beschluss vom 06.02.2013 in einem Eilrechtsschutzverfahren entschieden, dass die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Asphaltmisch- und einer Abfallbehandlungsanlage am südwestlichen Ortsrand von Stadthagen voraussichtlich Rechte der Antragsteller nicht verletzt. Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt als Genehmigungsbehörde hatte die sofortige Vollziehbarkeit der Genehmigung angeordnet.

Die Antragsteller sind Eigentümer eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks, das etwa 300 m vom nördlichen Rand des Betriebsgeländes entfernt und in unmittelbarer Nähe eines bereits vorhandenen Industrie- und Gewerbebetriebs liegt. Nach Auffassung der Kammer stellt die Genehmigung hinreichend sicher, dass von dem Betrieb der geplanten Anlage keine schädlichen Umwelteinwirkungen ausgehen, die die für die Antragsteller geltenden Immissionswerte für Quecksilber, Benzol, Staub, Gerüche oder Lärm überschreiten.

Az.: 12 B 5421/12

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden

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