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Anwohner wenden sich gegen Obdachlosenunterkunft in der Nähe des Hannover Congress Centrum (HCC)

Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichtes Hannover verhandelt am Dienstag, den 23. September 2025 über eine Nachbarklage vor Ort


Die Kläger sind Nachbarn des mit einem ehemaligen Schwesternwohnheim bebauten Vorhabengrundstückes auf der Rückseite des HCC.

Für das Vorhabengrundstück an der Kleefelder Straße erteilte die Landeshauptstadt Hannover im September 2022 eine Baugenehmigung für die „Nutzungsänderung und [den] Umbau des ehemaligen Schwesternwohnheimes zu Microapartments für Obdachlose (89 Personen)“. Geplant sind 77 Microapartments und 6 Wohnungen (jeweils 3 für Vater/Kind sowie Mutter/Kind), hierunter ein Frauenhaus mit Zugangskontrolle. Die einzelnen Wohneinheiten sollen jeweils über ein Bad und eine Pantryküche verfügen. Es ist die Beschäftigung von ca. 6 Personen als Betreiber/Wachpersonal vorgesehen, wobei der Wachschutz von montags bis sonntags 24 Stunden anwesend sein soll.

Die Kläger wenden sich gegen diese Baugenehmigung im Wesentlichen mit der Begründung, eine solche Obdachlosenunterkunft sei in einem allgemeinen Wohngebiet nicht zulässig.

Die 4. Kammer verhandelt das Verfahren vor Ort.

Beginn: 9.00 Uhr

Treffpunkt: Kleefelder Straße 31 in Hannover.

Az.: 4 A 394/23

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.09.2025

Ansprechpartner/in:
Dr. Mirko Widdascheck als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Pressesprecher
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750-382

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