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Antrag auf einstweilige Anordnung gegen Straßensperrung der „Hans-Böckler-Allee“

Hannover Indians und Stadionbetreiber sehen unzumutbare Beeinträchtigung des Lokalderbys gegen die Scorpions


In der 7. Kammer des Verwaltungsgerichts ist ein Eilantrag der EC Hannover Eishockey-Spielbetriebs GmbH „Hannover Indians“ und der Betreiberin des Eishockeystadions am Pferdeturm gegen die Landeshauptstadt Hannover (LHH) als Straßenverkehrsbehörde wegen der für den Zeitraum vom 27.-30.9.2019 in der Presse und im Internet angekündigten Vollsperrung der Hans-Böckler-Allee aufgrund der Errichtung einer Verbindungsbrücke zwischen den beiden im Bau befindlichen Continental-Komplexen am Pferdeturm eingegangen.

Die Antragstellerinnen wollen im Wege der einstweiligen Anordnung mit ihrem Hauptantrag erreichen, dass die LHH von der Vollsperrung am Sonntag, dem 29.9.2019 absieht und eine Straßenbenutzung durch Straßenbahn, Fahrzeugverkehr und den Fußgängerverkehr zulässt, hilfsweise zwischen 16.00 und 22.00 Uhr eine Benutzung der Hans-Böckler-Allee durch Fußgänger ermöglicht.

Anlass ist das an diesem Tag um 19.00 Uhr stattfindende Eishockeyspiel zwischen dem EC Hannover Indians und den Hannover Scorpions.

Die Antragstellerinnen sehen sich durch die Vollsperrung der Hans-Böckler-Allee in ihren Rechten als Veranstalterinnen des Eishockey-Lokalderbys verletzt und halten die von der LHH aufgezeigten Umleitungen insbesondere auch für Fußgänger für unzumutbar.

Das Gericht hat zunächst die Landeshauptstadt zur Stellungnahme und zur Vorlage der maßgeblichen Verwaltungsvorgänge aufgefordert. Wann über den Antrag entschieden wird und ob ggf. eine mündliche Erörterung stattfindet, ist derzeit noch nicht konkret absehbar.

Az. 7 B 4077/19

Artikel-Informationen

erstellt am:
11.09.2019

Ansprechpartner/in:
Burkhard Lange als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750352
Fax: 0511 89750400

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