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Anfertigung von Foto-, Film- und Tonaufnahmen zu Pressezwecken

Generelle Erlaubnis für Pressevertreter mit gültigem Presseausweis


Verwaltungsgericht Hannover

Die Präsidentin, Pressestelle

Anfertigung von Foto-, Film- und Tonaufnahmen zu Pressezwecken

Gemäß Nr. 6 Satz 2 der Hausordnung für Besucherinnen und Besucher des Fachgerichtszentrums Hannover wird Vertretern der Presse, die sich mit einem gültigen Presseausweis ausweisen können, die Anfertigung von Foto-, Film- und Tonaufnahmen im Fachgerichtszentrum zum Zwecke der Berichterstattung über mündliche Verhandlungen in verwaltungsgerichtlichen Streitigkeiten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften generell erlaubt. Diese Erlaubnis erfolgt mit der Maßgabe, dass Justizbedienstete mit Ausnahme der Mitglieder der Pressestelle des Gerichts sowie der Mitglieder des Spruchkörpers, vor dem die mündliche Verhandlung stattfindet, bei der öffentlichen Ausstrahlung oder Abbildung der gefertigten Aufnahmen unkenntlich zu machen sind. Für die Abbildung dritter Personen gelten die allgemeinen presserechtlichen Vorschriften.

Abweichende sitzungspolizeiliche Anordnungen im Einzelfall bleiben unberührt.

Im Auftrag

gez.

RiVG Lange, stellvertr. Pressesprecher

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.03.2016

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