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Alttextilbehälter in Hannover müssen beseitigt werden

7. Kammer lehnt mit Beschluss vom 14.09.2012 Eilantrag des Alttextilentsorgungsverbandes Hannover und Umgebung (eines Zusammenschlusses von Alttextilentsorgern mit Sitz in Peine) ab, dem aufgegeben wurde, seine Standplätze zu räumen.


Die Landeshauptstadt Hannover (LHH) gab dem Verband mit Bescheid vom 05.07.2012 auf, seine im öffentlichen Straßenraum aufgestellten 207 Alttextilsammelcontainer innerhalb von zwei Wochen zu entfernen.

Der Verband hat hiergegen Klage erhoben und um einstweiligen Rechtsschutz nachgesucht. Die 7. Kammer hat nun entschieden, dass die Räumungsverfügung der LHH offensichtlich zu Recht erfolgte. Der Verband könne weder aus dem gekündigten Altvertrag Rechte herleiten noch sei er im Besitz der erforderlichen Sondernutzungserlaubnis. Er habe auch nicht mit aha eine Vereinbarung getroffen, die es ihm gestatte, diese Standplätze weiter zu nutzen.

Gegen die Entscheidung ist die Beschwerde vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zulässig.

Aktenzeichen: 7 B 4449/12

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.09.2012

Ansprechpartner/in:
VPräsVG Ingo Behrens als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Pressestelle
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511/89750-318
Fax: 0511/89750-400

http://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de

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