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Akteneinsicht in die Dokumentation einer Baumkontrolle?

Landeshauptstadt verwehrt geschädigtem Autobesitzer Einsicht in Verwaltungsvorgang


Die 7. Kammer verhandelt am kommenden Dienstag, dem 20.3.2018 ab 11.00 Uhr im Sitzungssaal 3 die Klage eines Kfz-Eigentümers gegen die Landeshauptstadt Hannover auf Gewährung von Akteneinsicht in die Verwaltungsvorgänge über eine Baumkontrolle. Der Pkw des Klägers war 2017 in der Hoppenstedtstraße (Südstadt) von einem herabfallenden Ast eines Straßenbaumes beschädigt worden. Der Kläger beabsichtigt, Amtshaftungsansprüche gegen die Stadt wegen eines Verstoßes gegen die Verkehrssicherungspflicht geltend zu machen. Die Beklagte hat eine Amtshaftung im Vorfeld unter Hinweis auf eine 2016 von ihr durchgeführte Baumkontrolle abgelehnt, die keinerlei Auffälligkeiten ergeben habe. Der Kläger möchte zur Abschätzung der Erfolgsaussichten seiner beabsichtigten Amtshaftungsklage diesen Einwand der Beklagten überprüfen und hat Akteneinsicht in den Verwaltungsvorgang der Beklagten beantragt. Die Beklagte lehnt die Gewährung der Akteneinsicht im Vorfeld eines Amtshaftungsprozesses u.a. wegen des Grundsatzes der „Waffengleichheit“ im Zivilprozess ab. Der Kläger hält diese Entscheidung für ermessensfehlerhaft, weil er zur Rechtsverfolgung auf die Akteneinsicht angewiesen und die Behörde zur Transparenz verpflichtet sei.

7 A 8647/17

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.03.2018

Ansprechpartner/in:
Burkhard Lange als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750352
Fax: 0511 89750400

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