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Endgültiges "Aus" 2009 für Toto+Lotto im Internet?

Die 10. Kammer des Gerichts verhandelt am 24.11.2008 um 9:30 Uhr im Saal 3 über 2 Klagen


Nach den Bestimmungen des Nds. Glücksspielgesetzes sowie des Glücksspielstaatsvertrages besteht ab dem Jahr 2009 ein Veranstaltungs- und Vermittlungsverbot für Glücksspiele im Internet. Die Kläger, die Tipp 24 AG und die Xino-Media GmbH vermitteln im Internet Spiele staatlicher Anbieter. Sie begehren die Feststellung, dass sie auch weiter Glücksspiele im Internet vermitteln dürfen, weil das entsprechende Verbot sowohl gegen Verfassungs- als auch gegen EU-Recht verstößt.

- 10 A 1017/08 und 10 A 1531/08 -

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.11.2008
zuletzt aktualisiert am:
07.06.2010

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