Artikel-Informationen
erstellt am:
21.11.2008
zuletzt aktualisiert am:
07.06.2010
Nach den Bestimmungen des Nds. Glücksspielgesetzes sowie des Glücksspielstaatsvertrages besteht ab dem Jahr 2009 ein Veranstaltungs- und Vermittlungsverbot für Glücksspiele im Internet. Die Kläger, die Tipp 24 AG und die Xino-Media GmbH vermitteln im Internet Spiele staatlicher Anbieter. Sie begehren die Feststellung, dass sie auch weiter Glücksspiele im Internet vermitteln dürfen, weil das entsprechende Verbot sowohl gegen Verfassungs- als auch gegen EU-Recht verstößt.
- 10 A 1017/08 und 10 A 1531/08 -
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21.11.2008
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07.06.2010