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7. Kammer verhandelt über die Anfechtung der Anordnung einer Bushaltestelle und einer Lichtsignalanlage

Ein- und Ausfahrt eines Grundstücks unzumutbar erschwert?


Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover verhandelt am 17. Mai 2023 über die Klage einer Grundstückseigentümerin, die sich gegen die Errichtung der Bushaltestelle „Kleiner Hillen“ und einer Fußgängerlichtsignalanlage (Ampel) vor ihrem Grundstück Brabeckstraße 19/19a in Hannover wendet. Im Zuge des Ausbaus der Brabeckstraße wurde die vor dem Grundstück der Klägerin befindliche Bushaltestelle „Kleiner Hillen“ unwesentlich versetzt und mit einem Wetterschutzdach versehen; eine Ampel wurde verlegt und befindet sich nunmehr vor dem Gebäude Brabeckstraße 21, vor der südlichen Zufahrt der Klägerin. Die Klägerin, die sich bereits in der Planungsphase hiergegen gewandt und Änderungsvorschläge unterbreitet hatte, macht mit der Klage geltend, dass die Ein- und Ausfahrt in bzw. von ihrem Grundstück kaum noch möglich sei. Wegen der Bushaltestelle mit Wartehaus und der Ampel sei die Sicht stark eingeschränkt und aufgrund der schiefwinkeligen Anlage des Fahrweges über den Geh- und den Radweg mit zwei Knickpunkten müsse sie unzumutbar häufig rangieren. Ihrem Vorschlag, die Haltestelle ca. 50 m nach Norden vor ein anderes Grundstück der Klägerin zu verlegen, sei die Beklagte nicht gefolgt. Es wird zu klären sein, ob die Landeshauptstadt Hannover bei der straßenverkehrsrechtlichen Anordnung zur Errichtung der Bushaltestelle mit Wartehäuschen und der Ampel ihr Ermessen fehlerfrei ausgeübt hat.

Die Verhandlung beginnt um 11:15 Uhr vor Ort (Brabeckstraße 19/19A, Hannover) und wird ggf. um 14:00 Uhr in Saal 4 des Fachgerichtszentrums fortgesetzt.

Az.: 7 A 58/22

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.05.2023

Ansprechpartner/in:
Dr. Mirko Widdascheck als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Pressesprecher
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750-382

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