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4. Kammer verhandelt über den baurechtlich zulässigen Betriebsumfang des Restaurants „Rembetiko“ in Bemerode

Der Betreiber begehrt die Erweiterung seiner Baugenehmigung - ein Nachbar hingegen die Aufhebung


Das Verwaltungsgericht verhandelt am Mittwoch (10. März 2021) mehrere Klageverfahren, die den Betriebsumfang des Restaurants „Rembetiko“ zum Streitgegenstand haben. Der Betreiber der Gaststätte wendet sich mit seiner Klage gegen die Entscheidung der Landeshauptstadt Hannover, ihm keine Baugenehmigung für die Erweiterung seiner Öffnungszeiten bis 23:00 Uhr zu erteilen. Die Beklagte vertritt die Auffassung, dass sich das zur Genehmigung gestellte Nutzungskonzept als rücksichtslos gegenüber der umliegenden Wohnbebauung darstelle. Insbesondere im Hinblick auf die nächtliche Geräuschentwicklung seien die Anwohner schutzbedürftig. Ein weiteres Klageverfahren des Betreibers betrifft die von der Beklagten ausgesprochene Untersagung, den Restaurantbetrieb nach 22:00 Uhr weiter aufrecht zu erhalten.

Mit einer Nachbarklage wendet sich schließlich ein Anwohner gegen die Erteilung der Baugenehmigung zum Betrieb des Restaurants. Diese sieht Öffnungszeiten bis spätestens 22:00 Uhr und 150 bewirtete Gastplätze vor. Der Kläger in diesem Verfahren ist der Auffassung, dass die Gaststätte aufgrund ihrer Dimensionen und ihres gastronomischen Konzeptes nicht der Versorgung eines Gebietes diene und deshalb an dem Standort bauplanungsrechtlich unzulässig sei. Zudem stelle sich seines Erachtens der Betrieb aufgrund der mit ihm verbundenen Immissionen und Verkehrsbelastungen als rücksichtslos gegenüber den Anwohnern dar.

Verhandlungsbeginn ist um 13:00 Uhr vor Ort in der Brabeckstraße 168, 30539 Hannover

Az. 4 A 3263/19, 4 A 4555/20, 4 A 5964/20

Artikel-Informationen

erstellt am:
08.03.2021

Ansprechpartner/in:
Dr. Mirko Widdascheck als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Pressesprecher
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750-382

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