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4. Kammer verhandelt am 16. September 2019 um 9 Uhr über die Genehmigung der Beseitigung einer Linde

Entzieht Baum dem Boden zu viel Wasser?


In dem Verfahren Spar- und Bauverein eG gegen die Landeshauptstadt Hannover begehrt die Klägerin die Genehmigung für die Beseitigung einer Linde. Die Klägerin ist Eigentümerin eines Grundstückes, das mit einem Mehrfamilienhaus bebaut ist. An den Westgiebel des Gebäudes angrenzend befindet sich in drei Metern Entfernung von der Hauswand eine Linde. Die Klägerin stellte im Jahr 2018 Risse in den Wänden des Keller- und Erdgeschosses des Gebäudes fest. Die Ursache sieht sie in Tonschrumpfungen des Erdbodens. Diese sollen darauf beruhen, dass die Linde in der Trockenzeit dem Erdboden das Wasser entzogen hat. Die Klägerin stützt sich zur Begründung auf ein von ihr eingeholtes Gutachten.

Den Antrag der Klägerin auf Erteilung einer Befreiung von den Verboten der „Satzung zum Schutz von Bäumen, Sträuchern und Hecken im Gebiet der Landeshauptstadt Hannover als Geschützte Landschaftsbestandteile (Baumschutzsatzung)“, hat die Beklagte abgelehnt, u.a. weil sie es nicht als erwiesen ansieht, dass der Baum die alleinige Ursache für etwaig bevorstehende Schäden ist.

Die öffentliche Sitzung am 16. September 2019 beginnt um 9:00 Uhr in Saal 01 des Fachgerichtszentrums.

Az.: 4 A 2162/19

Artikel-Informationen

erstellt am:
11.09.2019

Ansprechpartner/in:
Dr. Mirko Widdascheck als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Pressesprecher
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750-382

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