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2. Kammer verhandelt über zwei Verfahren im Zusammenhang mit der Rathausaffäre

Klagen des ehemaligen Leiters des Büros des früheren Oberbürgermeisters


Die Kammer verhandelt am 29.11.2024 über zwei Klagen des ehemaligen Leiters des Büros des früheren Oberbürgermeisters Herrn Dr. Herbert.

Hintergrund der Verfahren ist die sog. Rathausaffaire der Landeshauptstadt Hannover, bei der es um die Gewährung gesetzlich nicht vorgesehener Gehaltszulagen ging.

Dem Kläger war bis Anfang Juli 2018 die Leitung des Büros des damaligen Oberbürgermeisters übertragen. Er erhielt in der Zeit von April 2015 bis Mai 2018 rechtswidrige Gehaltszulagen von rund 49.500 EUR, zu deren Rückzahlung er nach bestandskräftig gewordenem Rückforderungsbescheid aus dem Jahre 2018 verpflichtet ist.

Die gegen den ehemaligen Personaldezernenten der Landeshauptstadt Herrn Härke, den ehemaligen Oberbürgermeister Schostok und den Kläger geführten Strafverfahren endeten für den Kläger zuletzt mit einem Freispruch.

Im hier zu verhandelnden Verfahren 2 A 1726/20 macht der Kläger nunmehr seinerseits Ansprüche gegenüber der Landeshauptstadt Hannover geltend. Es geht um den Ausgleich wegen übermäßiger Mehrarbeit. Hierfür begehrt er von der Beklagten die Einrichtung eines Langzeitkontos, auf welches zum Ausgleich der geleisteten Mehrarbeit insbesondere für den Zeitraum von April 2015 bis Mai 2018 1.730 Stunden als Plusstunden gutgeschrieben werden sollen.

Im Verfahren 2 A 3251/20 streiten die Beteiligten über die vorzeitige Zurruhesetzung des Klägers wegen Dienstunfähigkeit.

Die mündliche Verhandlung findet am 29.11.2024 um 9:15 Uhr in Saal 4 statt.


Az. 2 A 1726/20 und 2 A 3251/20


Artikel-Informationen

erstellt am:
27.11.2024

Ansprechpartner/in:
Mieke Westphal als Pressesprecherin

Verwaltungsgericht Hannover
Pressesprecherin
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750-384

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