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15. Kammer verhandelt Verfahren über Betriebsuntersagung eines Kraftfahrzeuges im Zusammenhang mit dem sogenannten „Dieselskandal“

Verhandlungstag der 15. Kammer


Die 15. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover verhandelt am Mittwoch, den 8. März 2023, über ein Klageverfahren eines Halters, dem der Betrieb seines Kraftfahrzeuges Skoda Yeti untersagt worden ist, nachdem er an der Rückrufaktion des Fahrzeugherstellers nicht teilgenommen hatte.

Die britische Vehicle Certification Agency erteilte für das Fahrzeugmodell des Klägers im Jahr 2011 eine Typengenehmigung. Im Jahr 2015 wurde öffentlich bekannt, dass - auch - der Hersteller des streitgegenständlichen Fahrzeuges Abschalteinrichtungen in der Motorsteuerung seiner Fahrzeuge verwendete. Die betreffende Software wurde unter anderem in der Motorenreihe EA 189 eingesetzt; das Fahrzeug des Klägers ist mit einem solchen Motor ausgestattet.

Das Kraftfahrt-Bundesamt verpflichtete diejenigen Hersteller, denen die Behörde selbst eine Typengenehmigung erteilt hatte, die Abschalteinrichtung zu entfernen und Maßnahmen zur Wiederherstellung der Vorschriftmäßigkeit zu ergreifen. Eine solche nachträgliche Anordnung wurde von der britischen Typengenehmigungsbehörde im Hinblick auf den Hersteller Skoda nicht erlassen; zur Wiederherstellung der Vorschriftsmäßigkeit genehmigte die Vehicle Certification Agency lediglich das Aufspielen eines Software-Updates und teilte dies auch dem Kraftfahrt-Bundesamt mit. Nachdem der Kläger weder im Rahmen der vom Hersteller im Jahr 2017 initiierten Rückrufaktion noch auf die Aufforderungen der beklagten Zulassungsstelle ein Software-Update aufspielen ließ, untersagte die Beklagte ihm den weiteren Betrieb seines Kraftfahrzeuges.

Der Kläger ist unter anderem der Auffassung, dass von der durch die Vehicle Certification Agency erteilten Typengenehmigung weiterhin eine Legalisierungswirkung zu Gunsten des Fahrzeuges ausgehe und das Software-Update, zu dessen Installation er aufgefordert worden ist, ein unzulässiges „Thermofenster“ einrichte.

Die Verhandlung beginnt um 10.00 Uhr in Saal 4 des Fachgerichtszentrums.

Az.: 15 A 2168/19

Artikel-Informationen

erstellt am:
06.03.2023

Ansprechpartner/in:
Dr. Mirko Widdascheck als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Pressesprecher
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750-382

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