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13. Kammer verhandelt über Klage eines Schulrektors auf Entlastung von dienstlichen Aufgaben

Kläger begehrt Freizeitausgleich für Mehrarbeit


Am 06. Oktober 2020 verhandelt die 13. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover über die Klage eines Rektors einer Grundschule in Hannover. Mit seiner Klage macht er einen Anspruch auf Entlastung von dienstlichen Aufgaben geltend und begehrt Freizeitausgleich für eine Mehrarbeit im Umfang von mehr als 8 Stunden wöchentlich. Zur Begründung beruft sich der Kläger auf eine Arbeitszeitstudie der Universität Göttingen für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen. Diese Studie belege aus Sicht des Klägers, dass er dauerhaft über die regelmäßige geschuldete Arbeitszeit hinaus dienstlich in Anspruch genommen werde. Die auf die Schulen übertragenen Aufgaben hätten sich in den letzten Jahren stetig gewandelt und insgesamt zu einer Zunahme an von den Schulen auszuführenden Tätigkeiten geführt, ohne an anderer Stelle entlastet worden zu sein. Die Landesschulbehörde ist dem entgegengetreten. Sie beruft sich unter anderem darauf, dass aus Anlass der Arbeitszeitstudie bereits eine Reihe von Maßnahmen zur Entlastung getroffen worden seien und die Ursache einer etwaigen Überschreitung der Sollarbeitszeit nicht beim Dienstherrn liege, sondern dem Kläger zuzurechnen sei.

Die öffentliche Sitzung am 06. Oktober 2020 beginnt um 10:00 Uhr in Saal 04 des Fachgerichtszentrums.

Infolge der zur Reduzierung einer Infektionsgefahr einzuhaltenden Mindestabstände stehen für die allgemeine Öffentlichkeit und die Vertreter von Presse, Rundfunk und Fernsehen im Sitzungssaal insgesamt nur 13 Sitzplätze zur Verfügung. Der Vorsitzende der 13. Kammer hat folgende Anordnungen bezüglich des Zugangs zum Sitzungsaal getroffen:

· 9 der Sitzplätze sind Vertretern von Presse, Rundfunk und Fernsehen vorbehalten, 4 Plätze sind für die allgemeine Öffentlichkeit reserviert.

· Die Vergabe der Zuhörerplätze erfolgt nach dem „Windhundprinzip“. Der Zugang zum Sitzungssaal wird nach der zeitlichen Reihenfolge der Anmeldungen gewährt.

· Anmeldung erfolgen ausschließlich per E-Mail bis zum 05. Oktober 2020 12:00 Uhr an die Pressestelle des Gerichts unter der Mailadresse: vgh-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de.

· Medienvertreter müssen sich am Sitzungstag mit einem Presseausweis oder einem anderen geeigneten Nachweis legitimieren.

· Bis zehn Minuten vor Sitzungsbeginn nicht von Medienvertretern im Sitzungssaal eingenommene Sitzplätze werden für die allgemeine Öffentlichkeit freigegeben.

· Bis zehn Minuten vor Sitzungsbeginn nicht von Zuhörern aus der allgemeinen Öffentlichkeit im Sitzungssaal eingenommene Sitzplätze werden für Medienvertreter freigegeben.

Ansprechpartner für Anfragen von Medienvertretern am Verhandlungstag ist Herr Jewgeni Barstein (0511 89750 335). Vorabanfragen sind an Frau Dr. Nassim Eslami (0511 89750 359) zu richten.

Az. 13 A 900/18

Artikel-Informationen

erstellt am:
29.09.2020

Ansprechpartner/in:
Katrin Angerstein als Pressesprecherin

Verwaltungsgericht Hannover
Pressesprecherin
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511 89750-379

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