10. Kammer verhandelt über Rückführungsbegehren eines nach Simbawe abgeschobenen Asylbewerbers
Bundesamt ließ Abschiebung trotz entgegenstehender Eilentscheidung des Gerichts fortsetzen
Das BAMF hatte den Asylantrag des aus Simbawe stammenden Klägers als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt und ihm die Abschiebung nach Simbawe angedroht. Nachdem die 10. Kammer den gegen die sofortige Vollziehung der Abschiebungsandrohung gestellten Eilantrag zunächst abgelehnt hatte, wurde die Vollstreckung eingeleitet und der Kläger zunächst mit dem Flugzeug nach Addis Abeba in Äthiopien verbracht. Da ein unmittelbarer Anschlussflug nach Simbawe nicht verfügbar war, verblieb der Kläger drei Tage dort. In dieser Zeit gelang es ihm, dem Gericht Unterlagen zugänglich zu machen, die seine Verfolgungsfurcht begründen könnten. Das Gericht hat daraufhin unter Abänderung seines ursprünglich ablehnenden Eilbeschlusses dem Bundesamt untersagt, die Abschiebung (weiter) zu vollziehen. Obwohl das BAMF von diesem Abänderungsbeschluss Kenntnis erlangt hatte, wurde der Kläger mit einem Flugzeug nach Simbabwe befördert. Der Kläger verlangt nunmehr die Verpflichtung des BAMF, die Vollziehung der Abschiebungsandrohung rückgängig zu machen, indem er nach Deutschland zurückgebracht wird.
Termin am Freitag, 22.12.17, 12.00 Uhr in Saal 1
Az. 10 A 10351/17