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Fahrradfahrverbot nach Trunkenheit im Verkehr

Die 9. Kammer verhandelt am 28.07.2011 die Klage eines Wunstorfers gegen ein von der Region Hannover verhängtes Verbot, fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge (zu denen auch Fahrräder zählen) zu führen.


Dem Kläger war im Jahr 2002 die Fahrerlaubnis wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung entzogen worden, nachdem er mit einem Blutalkoholgehalt von knapp 1,7 Promille einen Verkehrsunfall verursacht hatte.

Im September 2009 befuhr er mit einem Blutalkoholgehalt von etwas mehr als 3 Promille mit dem Fahrrad eine öffentliche Straße. Die Region Hannover überprüfte daraufhin die Fahreignung des Klägers und forderte ihn auf, ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen. Weil der Kläger dieser Aufforderung nicht nachkam, untersagte die Region Hannover ihm, führerscheinfreie Fahrzeuge im Straßenverkehr zu führen.

Der Kläger hält diese Maßnahme für überzogen. Für eine medizinisch-psychologische Untersuchung habe er kein Geld.

Beginn der Verhandlung um 9.00 Uhr in Saal 1

Aktenzeichen: 9 A 3272/10

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.07.2011

Ansprechpartner/in:
VPräsVG Ingo Behrens als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Pressestelle
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511/89750-318
Fax: 0511/89750-400

http://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de

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