Artikel-Informationen
erstellt am:
26.07.2011
Ansprechpartner/in:
VPräsVG Ingo Behrens als Pressesprecher
Verwaltungsgericht Hannover
Pressestelle
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511/89750-318
Fax: 0511/89750-400
Dem Kläger war im Jahr 2002 die Fahrerlaubnis wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung entzogen worden, nachdem er mit einem Blutalkoholgehalt von knapp 1,7 Promille einen Verkehrsunfall verursacht hatte.
Im September 2009 befuhr er mit einem Blutalkoholgehalt von etwas mehr als 3 Promille mit dem Fahrrad eine öffentliche Straße. Die Region Hannover überprüfte daraufhin die Fahreignung des Klägers und forderte ihn auf, ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen. Weil der Kläger dieser Aufforderung nicht nachkam, untersagte die Region Hannover ihm, führerscheinfreie Fahrzeuge im Straßenverkehr zu führen.
Der Kläger hält diese Maßnahme für überzogen. Für eine medizinisch-psychologische Untersuchung habe er kein Geld.
Beginn der Verhandlung um 9.00 Uhr in Saal 1
Aktenzeichen: 9 A 3272/10
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erstellt am:
26.07.2011
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VPräsVG Ingo Behrens als Pressesprecher
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