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erstellt am:
12.07.2011
Der Kläger wendet sich gegen die auf Straßen und Plätzen in Hannover von der Polizei installierten Überwachungskameras. Er verlangt, dass die jeweiligen Standorte und die Reichweite der Kameras für die Passanten erkennbar sein müssen. Dies sei bei Kameras, die teilweise auf Hochhäusern angebracht seien, nicht gewährleistet, auch wenn sie nicht "versteckt" seien.
Aktenzeichen: - 10 A 5452/10 -Artikel-Informationen
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12.07.2011