"Eingeschränktes Haltverbot" zu Recht angeordnet?
Anwohner in Gleidungen (Laatzen) klagt gegen die Stadt Laatzen
Die 7. Kammer verhandelt am 19.05.2011 um 12.30 Uhr vor Ort in Laatzen-Gleidingen, Am Messeweg die Klage eines Anwohners gegen die Stadt Laatzen gegen ein in Höhe der Hausnummern 24 bis 26b angebrachtes "Eingeschränktes Halteverbot". Die Kammer will dabei die Örtlichkeit in Augenschein nehmen. Der Kläger hält das "Eingeschränkte Halteverbot" für rechtswidrig und will dort parken. Die Beklagte hält das Verkehrszeichen wegen der Enge der Fahrbahn für erforderlich, weil andernfalls Großfahrzeuge (z.B. Feuerwehr) die Straße, der ein Kurvenbereich vorausgeht, nicht mehr befahren können, ohne dabei Pflanzinseln in Anspruch zu nehmen.
Kann die Verhandlung vor Ort nicht zu Ende geführt werden, soll um 15.00 Uhr im Verwaltungsgericht im Sitzungssaal 1 weiterverhandelt werden.
Aktenzeichen: 7 A 2934/09