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Sommerbiwak 2010

Die 10. Kammer des Gerichts verhandelt am 03.03.2011 ab 10:15 Uhr im Saal 3 eine Klage gegen Auflagen zu einer Gegendemonstration gegen das Sommerbiwak 2010.


Die Klägerin meldete eine Demonstration gegen das Sommerbiwak 2010 der 1. Panzerdivision an.

Die beklagte Polizeidirektion Hannover erteilte der Klägerin - u. a. - die Auflagen, bei pantomistisch-spielerischen Aktionen kostümierter Personen (insbes. sog. "Clownsarmy") einen Abstand von mindestens 2 Metern zu den eingesetzten Polizeikräften zu halten, bei dem "rave against war" eine Pause von 5 Minuten vorzusehen und die Bildung eines sogenannten "Schwarzen Blocks" zu verhindern.

Gegen diese drei Auflagen richtet sich die Klage.

- 10 A 3392/09 -

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.03.2011

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