Artikel-Informationen
erstellt am:
20.01.2011
Sie wenden sich gegen einen von der Landeshauptstadt Hannover erteilten Bauvorbescheid zur Umnutzung des ehemaligen Luftschutzbunkers in der Haltenhoffstraße. Mit dem Bauvorbescheid erklärt die Landeshauptstadt die Nutzung der lange leerstehenden Bunkerruine zu Wohnzwecken und für Dienstleistungsbetriebe aus der Medienbranche für zulässig und stellt dem Investor Ausnahmen/Befreiungen von Grenzabstands- und Brandschutzvorschriften in Aussicht. Die Kläger sind Eigentümer unmittelbar an das Bunkergrundstück angrenzender Mehrfamilienhäuser. Sie befürchten den Verlust sozialer Distanz, wenn an Stelle der weitgehend eingegrünten Bunkerruine im grenznahen Bereich großflächige Fenster und Balkone errichtet werden, von denen aus Schlaf- und Wohnräume ihrer Wohnungen aber auch bislang geschützte Außenwohnbereiche ungehindert eingesehen werden können.
Aktenzeichen 4 A 3379/09 und 4 A 3440/09
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20.01.2011