Jagdausübung trotz körperlicher Gebrechen?
11. Kammer verhandelt am 19.01.2011 Klage eines 77-jährigen auf Verlängerung seines Jagdscheins
Die Region Hannover lehnt die Verlängerung des Jagdscheins für den aus Burgdorf stammenden Kläger ab, da dieser sich weigert, ein amts- oder fachärztliches Gutachten über seine körperliche und geistige Eignung zur Jagdausübung vorzulegen. Nach den Erkenntnissen der Region ist der Kläger pflegebedürftig und unter anderem auf die Benutzung eines Rollators angewiesen. Der Kläger beruft sich auf Bescheinigungen seines Hauarztes, in denen ihm die nötige körperliche Eignung bescheinigt wird und die er für ausreichend hält.
Beginn der Sitzung um 12.00 Uhr in Saal 3
Aktenzeichen: 11 A 5413/09