Artikel-Informationen
erstellt am:
27.10.2010
Ansprechpartner/in:
VPräsVG Ingo Behrens als Pressesprecher
Verwaltungsgericht Hannover
Pressestelle
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511/89750-318
Fax: 0511/89750-400
Im Zuge der Erneuerung der Hameler Schleuse ersetzt die Wasser- und Schifffahrtsdirektion zurzeit einen bisher ca. 80 cm. hohen Drahtzaun nebst Hecke durch einen ca. 1,70 m hohen leuchtend-blauen Zaun (sog. "Blaues Wunder"), der die Sicht von Anwohnern und Spaziergängern auf die Weser einschränkt.
Zwei Anwohner von Grundstücken mit Schleusen- und Weserblick haben einen Eilantrag gestellt mit dem Ziel, eine Einstellung dieser Bauarbeiten zu erreichen. Der Zaun nehme ihnen den bisher freien Blick auf die Weser und vermittle durch seine Engmaschigkeit ein Gefühl der Einkerkerung. Die grell-blaue Farbe führe zu Sehrbeschwerden und Kopfschmerzen.
Mit Beschluss vom 22.10.2010 lehnte 7. Kammer des Verwaltungsgerichts diesen Eilantrag ab. Da der Zaun gegenüber ihren Grundstücken bereits fertig gestellt sei, würden die Antragsteller mit einer Stattgabe ihres Begehrens (Einstellung der Bauarbeiten) nichts gewinnen. Bereits deswegen könne der Antrag keinen Erfolg haben. Außerdem stehe den Antragstellern auch kein Abwehranspruch zu. Der freie Blick auf die Weser sei rechtlich nicht geschützt. Dass der Anblick des Zaunes sogar zu Gesundheitsgefahren führe, sei nicht durch die Vorlage eines ärztlichen Attestes glaubhaft gemacht worden.
Gegen den Beschluss ist die Beschwerde an das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht zulässig.
Aktenzeichen: 7 B 4486/10
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27.10.2010
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