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Entscheidung zum Parkplatz für die Firma Diesel Technic AG in Kirchdorf (Landkreis Diepholz)

Das Verwaltungsgericht gibt dem Antrag einer Anliegerin statt.


Die in Kirchdorf im Landkreis Diepholz ansässige Firma Diesel Technik AG baut auf der dem Betriebgelände gegenüberliegenden Seite des Wehrmannsdamms einen Parkplatz für 122 Stellplätze. Mit Beschluss vom 26.10.2010 ordnete das Verwaltungsgericht Hannover die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs einer Anwohnerin gegen die Genehmigung dieses Parkplatzes durch den Landkreis Diepholz an. Die Kammer beanstandete die Genehmigung des Parkplatzes, weil dieser den Gebietsfestsetzungen des Bebauungsplans für den Bauplatz östlich des Wehrmannsdamms widerspricht. Der Bebauungsplan "Auf dem Brinke III, 1. Änderung", setzt das Baugebiet als Mischgebiet fest. Das Betriebsgelände der Firma liegt in einem beplanten Gewerbegebiet. Der Landkreis dürfe kein Vorhaben im Bereich des Bebauungsplans der Anliegerin genehmigen, das dessen Gebietsfestsetzungen widerspreche. Der im Bau befindliche Parkplatz sei eine Nebenanlage des auf der anderen Seite der Straße befindlichen Betriebes, der nur in einem Gewerbegebiet zulässig sei. Für die Nebenanlage gelte nichts anderes, sie sei daher von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Art der baulichen Nutzung eines Mischgebietes nicht gedeckt.

Gegen den Beschluss ist die Beschwerde an das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht zulässig

- 4 B 3729/10 -

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.10.2010

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