Artikel-Informationen
erstellt am:
04.10.2010
Ansprechpartner/in:
VPräsVG Ingo Behrens als Pressesprecher
Verwaltungsgericht Hannover
Pressestelle
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511/89750-318
Fax: 0511/89750-400
Der Polizeibeamte, der zum Zeitpunkt des Vorfalls bei der Polizeiinspektion Ost tätig war, befuhr mit seinem Streifenwagen die Bundesautobahn und kam zu einem Unfall, bei der ein Fahrzeug in die Leitplanken gefahren war und der Führer eines nachfolgenden Fahrzeugs geltend machte, sein Fahrzeug sei von umher fliegenden Teilen getroffen worden. Der Kläger kümmerte sich um den Vorfall, informierte aber - was nach Auffassung der Behörde den Vorwurf eines Dienstvergehens begründet - weder die Leitzentrale noch die zuständige Autobahnpolizei.
Der Kläger wendet gegen die Disziplinarverfügung, mit der ihm für die Dauer von 24 Monaten die Dienstbezüge um 1/10 gekürzt werden, ein, es habe sich bei dem Vorfall nicht um einen Unfall gehandelt.
Die mündliche Verhandlung findet um 9.00 Uhr in Saal 4 statt.
Aktenzeichen: 18 A 6161/09
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04.10.2010
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