Artikel-Informationen
erstellt am:
28.05.2010
zuletzt aktualisiert am:
07.06.2010
Der Kläger wendet sich gegen die Untersagung von Pokerturnieren. Nachdem er Anfang 2009 von ihm beabsichtigte Pokerturniere im Internet beworben hatte, hatte der Beklagte ihm die konkret beworbenen und grundsätzlich jede entsprechende weitere Veranstaltung von Turnieren in Niedersachsen untersagt.
Der Kläger plante Turniere, bei denen jeder Teilnehmer eine Gebühr zwischen 15,00 € und 30,00 € zahlen sollte, um mit einer ausgegebenen Anzahl an Jetons an einem der Tische spielen zu können. Ein sogenannter Rebuy sollte nicht möglich sein, gespielt werden sollte in der Variante Texas Hold'em. Die besten Spieler eines Turniers sollten die Möglichkeit erhalten, an einem weiteren Turnier in Leipzig teilzunehmen. Hauptgewinn in Leipzig sollte die Teilnahme an einem so genannten WSOP-Turnier in Las Vegas inklusive Flug, Hotel und Eintrittsgeld im Wert von 1.500,00 $ sein.
- 10 A 417/09 -
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28.05.2010
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07.06.2010