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Anspruch auf Schülerbeförderung?

6. Kammer verhandelt am 16.03.2010 über die Klagen von Schülern der Robert-Bosch-Gesamtschule in Hildesheim auf Schülerbeförderung


Sechs Schülerinnen und Schülern aus Bad Salzdetfurth bzw. Bockenem und Sehlem klagen gegen den Landkreis Hildesheim auf Schülerbeförderung zur Robert-Bosch-Gesamtschule. Die Eltern dieser Schülerinnen und Schülern hatten ihre Kinder zum Beginn des gegenwärtigen Schuljahres zur Aufnahme in den 5. Jahrgang der Robert-Bosch-Gesamtschule (RBG), einer Integrierten Gesamtschule (IGS) in Hildesheim angemeldet und dort im Auswahlverfahren Schülerplätze erhalten.

Der Landkreis Hildesheim hat es in seiner Eigenschaft als Träger der Schülerbeförderung abgelehnt, diesen Schülerinnen und Schülern eine kostenfreie Jahreskarte für die schultägliche Fahrt zur RBG auszustellen. Zur Begründung hat er darauf verwiesen, dass die neue IGS in Bad Salzdetfurth mit Beginn des laufenden Schuljahres ihren Betrieb aufgenommen hat und das Niedersächsische Schulgesetz nur eine Beförderungs- oder Kostenerstattungspflicht für den Weg zur nächstgelegenen Schule derselben Schulform vorsehe. Das sei hier die IGS Bad Salzdetfurth, die denselben Bildungsgang wie die RBG in Hildesheim anbiete.

Aktenzeichen: 6 A 2571/09 u.a.

Die Sitzung findet um 9.30 Uhr in Saal 3 statt.

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.03.2010
zuletzt aktualisiert am:
07.06.2010

Verwaltungsgericht Hannover
Pressestelle
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511/89750-318
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