Gesamtpersonalrat und Landeshauptstadt streiten über Beteiligungsrechte
17. Kammer verhandelt am 09.03.2010 zwei personalvertretungsrechtliche Streitigkeiten zwischen der Landeshauptstadt Hannover und dem Gesamtpersonalrat.
In dem einen Verfahren streiten die Beteiligten darum, ob im Zusammenhang mit der Sanierung der Bismarckschule, die in Form einer Öffentlich-Privaten Partnerschaft (ÖPP) durchgeführt werden soll, eine Beteiligung nicht lediglich nach § 75 Abs. 1 Nr. 14 NPersVG (Planung von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie Anmietung von Diensträumen), sondern auch nach § 75 Abs. 1 Nr. 12 NPersVG (Übertragung von Arbeiten der Dienststelle, die üblicherweise von ihren Beschäftigten wahrgenommen werden, auf Dauer an Privatpersonen oder wirtschaftliche Unternehmen) hätte erfolgen müssen.
In dem anderen Verfahren streiten die Beteiligten über die Frage, zu welchem Zeitpunkt die Dienststelle verpflichtet ist, den Personalrat zu beteiligen, wenn nach dem NPersVG zu einer beabsichtigten Maßnahme das Benehmen mit dem Personalrat herzustellen ist. Der Gesamtpersonalrat vertritt den Standpunkt, dass er zu beteiligen ist, bevor eine entprechende Beschlussvorlage im Rat behandelt wird, um dem Rat als für die Entscheidung zuständigen Organ auf diese Weise die ggf. bestehenden Einwände des Personalrats gegen die Maßnahme zur Kenntnis zu bringen. Die Dienststellenleitung meint dagegen, der Personalrat sei erst nach Beschlussfassung des Rates zu beteiligen, und befürchtet bei der von dem Personalrat für richtig gehaltenen Verfahrensweise nicht hinnehmbare Verfahrensverzögerungen. Dieser Rechtsstreit entzündete sich an dem Umgang mit Beschlussdrucksachen, die die Sanierung des Gymnasiums Leibniz-Schule, der IGS List und des Gymnasiums Bismarckschule im Rahmen eines sog. ÖPP-Projektes betrafen.
Sitzungsbeginn um 10.30 Uhr in Saal 5
Aktenzeichen: 17 A 2486/09 und 17 A 2399/09