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Sondernutzungssatzung der Landeshauptstadt vor Gericht

7. Kammer verhandelt am 02.03.2010 zwei Verfahren, die die seit 2009 geltende Sondernutzungs- und Sondernutzungsgebührensatzung der LHH betreffen


Im ersten Verfahren wendet sich der Kläger gegen die Erhöhung der Sondernutzungsgebühr für 6 Vitrinen am Lister Platz von bisher 5,11 € auf nunmehr 14,50 €/Monat je Vitrine. Der Kläger hält die Erhöhung für unverhältnismäßig.

Im zweiten Verfahren begehrt der Inhaber eines Obst- und Gemüsegeschäfts an der Karmaschstraße die Sondernutzungserlaubnis zum Aufstellen von Warenbänken mit einer Fläche von (wie bisher) 18 m²; bewilligt sind lediglich 7 m², weil die neue Satzung eine Tiefenbegrenzung von 1,50 m vorsieht. Der Kläger sieht durch die Beschränkung seine wirtschaftliche Existenz gefährdet.

Beginn: 11.30 Uhr und 12.15 Uhr jeweils in Saal 3

Aktenzeichen: 7 A 525/09 und 7 A 1313/09

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.02.2010
zuletzt aktualisiert am:
07.06.2010

Ansprechpartner/in:
VPräsVG Ingo Behrens als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Pressestelle
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511/89750-318
Fax: 0511/89750-400

http://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de

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