Sondernutzungssatzung der Landeshauptstadt vor Gericht
7. Kammer verhandelt am 02.03.2010 zwei Verfahren, die die seit 2009 geltende Sondernutzungs- und Sondernutzungsgebührensatzung der LHH betreffen
Im ersten Verfahren wendet sich der Kläger gegen die Erhöhung der Sondernutzungsgebühr für 6 Vitrinen am Lister Platz von bisher 5,11 € auf nunmehr 14,50 €/Monat je Vitrine. Der Kläger hält die Erhöhung für unverhältnismäßig.
Im zweiten Verfahren begehrt der Inhaber eines Obst- und Gemüsegeschäfts an der Karmaschstraße die Sondernutzungserlaubnis zum Aufstellen von Warenbänken mit einer Fläche von (wie bisher) 18 m²; bewilligt sind lediglich 7 m², weil die neue Satzung eine Tiefenbegrenzung von 1,50 m vorsieht. Der Kläger sieht durch die Beschränkung seine wirtschaftliche Existenz gefährdet.
Beginn: 11.30 Uhr und 12.15 Uhr jeweils in Saal 3
Aktenzeichen: 7 A 525/09 und 7 A 1313/09