Artikel-Informationen
erstellt am:
11.12.2009
zuletzt aktualisiert am:
07.06.2010
Die Klägerin wendet sich mit einer Klage
gegen die Ablehnung ihres Antrags auf Erteilung einer Erlaubnis zur gewerblichen Spielvermittlung im Internet,
- 10 A 538/09 -
sowie mit Klage und Eilantrag
gegen einen Bescheid, mit dem das Nds. Innenministerium der Klägerin untersagt hat, in Deutschland von den staatlichen Lotterieanbietern veranstaltete Glücksspiele zu vermitteln oder nicht erlaubte Glücksspiele durch Tochterfirmen durchzuführen oder zu vermitteln,
- 10 A 459/09 und 10 B 596/09 –
und mit zwei weiteren Klagen und Eilanträgen
gegen zwei Bescheide des Nds. Innenministeriums, mit denen jeweils ein Zwangsgeld in Höhe von 50.000,00 EUR wegen Verstoßes gegen das o.g. Verbot festgesetzt wurde.
-10 A 535/09 und 10 B 595/09 – und 10 A 605/09 und 10 B 606/09 -
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11.12.2009
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07.06.2010