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Doch noch Lotto im Internet?

Die 10. Kammer verhandelt am Montag, dem 14.12.2009 ab 10:00 Uhr im Saal 5 vier Klagen und drei Eilverfahren der Tipp 24 AG


Die Klägerin wendet sich mit einer Klage

gegen die Ablehnung ihres Antrags auf Erteilung einer Erlaubnis zur gewerblichen Spielvermittlung im Internet,

- 10 A 538/09 -

sowie mit Klage und Eilantrag

gegen einen Bescheid, mit dem das Nds. Innenministerium der Klägerin untersagt hat, in Deutschland von den staatlichen Lotterieanbietern veranstaltete Glücksspiele zu vermitteln oder nicht erlaubte Glücksspiele durch Tochterfirmen durchzuführen oder zu vermitteln,

- 10 A 459/09 und 10 B 596/09 –

und mit zwei weiteren Klagen und Eilanträgen

gegen zwei Bescheide des Nds. Innenministeriums, mit denen jeweils ein Zwangsgeld in Höhe von 50.000,00 EUR wegen Verstoßes gegen das o.g. Verbot festgesetzt wurde.

-10 A 535/09 und 10 B 595/09 – und 10 A 605/09 und 10 B 606/09 -

Artikel-Informationen

erstellt am:
11.12.2009
zuletzt aktualisiert am:
07.06.2010

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