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Eilanträge gegen die Ausschreibung des Rettungsdienstes bei Gericht eingegangen

JUH, ASB, DRK und RKT begehren eine einstweilige Anordnung, mit der der Region Hannover die Ausschreibung des Rettungsdienstes untersagt werden soll


Die Johanniter-Unfallhilfe (JUH), der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), das Deutsche Rote Kreuz und die Rettungsdienst GmbH & Co. KG (RKT) sind im Bereich der Region Hannover beauftragt, die Aufgaben des Rettungsdienstes wahrzunehmen. Am Dienstag soll die Regionsversammlung entscheiden, ob diese Aufgaben für die nächsten Jahre ausgeschrieben werden. Die Ausschreibung selbst könnte dann ab Mittwoch erfolgen.

JUH, ASB, DRK und RKT haben heute bei Gericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt, mit dem sie diese Ausschreibung, die sie für rechtswidrig halten, verhindern wollen.

Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts beabsichtigt, über diese Anträge nach Anhörung der Region Hannover alsbald im schriftlichen Verfahren entscheiden.

Aktenzeichen: 7 B 6013/09 u.a.

Artikel-Informationen

erstellt am:
04.12.2009
zuletzt aktualisiert am:
07.06.2010

Ansprechpartner/in:
VPräsVG Ingo Behrens als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Pressestelle
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511/89750-318
Fax: 0511/89750-400

http://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de

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