Eilanträge gegen die Ausschreibung des Rettungsdienstes bei Gericht eingegangen
JUH, ASB, DRK und RKT begehren eine einstweilige Anordnung, mit der der Region Hannover die Ausschreibung des Rettungsdienstes untersagt werden soll
Die Johanniter-Unfallhilfe (JUH), der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), das Deutsche Rote Kreuz und die Rettungsdienst GmbH & Co. KG (RKT) sind im Bereich der Region Hannover beauftragt, die Aufgaben des Rettungsdienstes wahrzunehmen. Am Dienstag soll die Regionsversammlung entscheiden, ob diese Aufgaben für die nächsten Jahre ausgeschrieben werden. Die Ausschreibung selbst könnte dann ab Mittwoch erfolgen.
JUH, ASB, DRK und RKT haben heute bei Gericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt, mit dem sie diese Ausschreibung, die sie für rechtswidrig halten, verhindern wollen.
Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts beabsichtigt, über diese Anträge nach Anhörung der Region Hannover alsbald im schriftlichen Verfahren entscheiden.
Aktenzeichen: 7 B 6013/09 u.a.