War das Maschseefest zu laut?
7. Kammer verhandelt am 26.11.2009 um 13.30 Uhr über die Klage eines Anwohners, der die Lärmimmissionen für unzumutbar hält
Der Kläger, der in der Güntherstraße wohnt, will festgestellt wissen, dass die straßenrechtliche Genehmigung, die die Landeshauptstadt Hannover dem Hannover Tourismus Service e.V. (HTS) als Veranstalter für das Maschseefest im vergangenen Sommer erteilt hatte, in Teilen rechtswidrig gewesen ist. Er wendet sich dagegen, dass an 9 (von 19) Veranstaltungstagen auf der Bühne "Irisches Dorf/Temple-Bar" am Südufer der Einsatz elektronischer Verstärkeranlagen nach 20:00 Uhr gestattet worden sei. Der Kläger möchte verhindern, dass sich dieses im kommenden Jahr wiederholt.
Aktenzeichen: 7 A 3124/09