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Gefahren durch Erweiterung der Kali-Rückstandshalde in Wunstorf?

11. Kammer verhandelt am 18.11.2009 über Klagen des BUND und des NABU gegen den Planfeststellungsbeschluss des Landesbergamtes


Die beigeladene Firma K + S KALI GmbH (K + S) baut in dem Werk Sigmundshall in der Stadt Wunstorf und der Gemeinde Hagenburg Sylvinit und Hartsalz ab. An dem Standort wird seit Anfang des 20. Jahrhunderts Bergbau betrieben. Die anfallenden Rückstände werden auf die Halde in Wunstorf-Mesmerode aufgebracht.

Auf dem Betriebsgelände werden zudem Salzschlacken aus Aluminiumhütten wiederaufbereitet, die diese zur Schmelze von Sekundäraluminium verwandten. Bei der Wiederaufbereitung auf dem Bergwerksgelände fallen dabei Rückstände an (REKAL), die mit Flugaschen aus Kraftwerken vermischt werden. Der angefochtene Planfeststellungsbeschluss des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (Bergamt) gestattet K + S neben der Haldenerweiterung das Aufbringen des REKAL-Gemischs auf die Halde, die so begrünt werden soll.

Die Kläger, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Naturschutzbund Deutschland (NABU) sind anerkannte Naturschutzverbände. Sie beanstanden die Erweiterung der Halde besonders wegen der daraus folgenden Grundwasserbelastungen und halten das REKAL-Gemisch als Haldenabdeckung für ungeeignet und schädlich.

Die Verhandlung findet am 18.11.2009 ab 10.00 Uhr in Saal 3 statt.

Aktenzeichen: 11 A 4596/07 und 11 4612/07

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.11.2009
zuletzt aktualisiert am:
07.06.2010

Ansprechpartner/in:
VPräsVG Ingo Behrens als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Pressestelle
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511/89750-318
Fax: 0511/89750-400

http://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de

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