Artikel-Informationen
erstellt am:
16.09.2009
zuletzt aktualisiert am:
07.06.2010
Die Region Hannover hatte der Stadt Gehrden aufgegeben, eine Sanierungsuntersuchung durchzuführen und einen Sanierungsplan aufzustellen. Im März 2008 hatte das Gericht bereits in einem Eilverfahren zu Lasten der Stadt Gehrden entschieden (Beschluss vom 05.03.2008, 4 B 4646/07).
Streitgegenstand sind die Grundwasserbelastungen, die von der Alt-Deponie in der ehemaligen Badeanstalt Ditterke ausgehen. Ungefähr ab 1950 benutzte die Stadt Gehrden die Fläche zur Müllablagerung. Nachdem sie 1954 dem Müllabfuhr-Zweckverband des ehemaligen Landkreises Hannover beigetreten war, wurde der Platz nur noch für kurze Zeit genutzt, weil die Zufahrt für die nun größeren Fahrzeuge nicht geeignet war. In der Folgezeit luden dort Privatleute und wohl auch Firmen Abfälle ab. 1970/1971 wurde das Gelände planiert und seitdem landwirtschaftlich genutzt und 1977 an einen Landwirt verkauft.
Im Jahr 2006 überprüfte die Region Hannover landwirtschaftlich genutzte Flächen auf Altablagerungen und stellte eine gravierende, sanierungsrelevante Kontamination des Grundwassers mit leichttflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen fest, die durch ein von Aha, dem Rechtsnachfolger des Müllabfuhr-Zweckverbandes, in Auftrag gegebenes Gutachten weiter untersucht wurde. Die Kosten der Sanierung werden von den Beteiligten mit 4 Millionen Euro veranschlagt. Wer die Kohlenwasserstoffe dort eingebracht hat, lässt sich nicht mehr aufklären. Nach der Rechtslage ist der jetzige Grundstückseigentümer nicht heranzuziehen. Aha als Müllentsorger könnte zwar einen Zuschlag zu den Müllgebühren erheben, um derartige Altlasten zu sanieren, trägt aber vor, Rückstellungen nur für die Erforschung solcher Altlasten gebildet zu haben. Die Stadt Gehrden sieht keine eigene Verantwortung für die eingetragene Belastung, denn sie könne nicht für das rechtswidrige Tun Anderer herangezogen werden. Außerdem sei die Verantwortung für den Müllplatz mit dem Beitritt auf den Müllabfuhr-Zweckverband und damit auf Aha übergegangen.
In seinem Beschluss im Eilverfahren folgte das Gericht im Wesentlichen der Argumentation der Region Hannover.
- 4 A 5738/07 -
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