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Streit um die Modernisierung des Planetencenters in Garbsen

Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover verhandelt am 22.09.09 um 12.00 Uhr im Saal 3 über mehrere Klagen der DDT Garbsen B.V. gegen die Stadt Garbsen.


Die DDT Garbsen B. V. ist Eigentümerin des in großen Teilen leerstehenden Mittelteils im Einkaufszentrum Planetencenter im Garbsener Stadtteil "Auf der Horst". Sie beabsichtigt eine umfassende Modernisierung der in die Jahre gekommenen Shopping Mall und hat daher zwei Umbauvarianten zur Genehmigung gestellt. Die kleinere Variante vergrößert die bislang vorhandene Gesamtverkaufsfläche des Planetencenters geringfügig auf rd. 16.800 m²; die große Umbauvariante sieht für den Mittelteil eine zweigeschossige Bebauung vor und würde zu einer Gesamtverkaufsfläche von rd. 20.500 m² führen.

Die Stadt Garbsen beabsichtigt das Planetencenter als Stadtteilzentrum mit Einzelhandel, Büronutzung, Arztpraxen und Wohnen zu überplanen. Um die Planungen zur "Neuen Mitte" nördlich der Autobahn nicht zu gefährden und die Attraktivität der dort vorgesehenen Verkaufsflächen zu steigern, soll die Gesamtverkaufsfläche für das Planetencenter auf max. 12.000 m² begrenzt werden. Zur Sicherung dieser Planungen beschloss der Rat der Stadt Garbsen eine Veränderungssperre, auf deren Grundlage die von der DDT Garbsen B. V. beantragten Umbaugenehmigungen abgelehnt wurden.

Die DDT Garbsen B. V. hält die Veränderungssperre für unwirksam und die Planungen der Stadt Garbsen für das Planetencenter für rechtswidrig.

Aktenzeichen: 4 A 4031/08, 4 A 4032/08, 4 A 4033/08

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.09.2009
zuletzt aktualisiert am:
07.06.2010

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