Artikel-Informationen
erstellt am:
19.08.2009
zuletzt aktualisiert am:
07.06.2010
Die 4. Kammer des Gerichts verhandelt am 25.08.2009 um 11.15 Uhr zunächst vor Ort und anschließend im Sitzungssaal 2 des Verwaltungsgerichts über die Klage eines Windenergieanlagenbetreibers auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen mit einer Höhe von jeweils 150 m.
Die Anlagen sollen im Ortsteil Schulenburg östlich der B 3 auf einer Fläche errichtet werden, die im Regionalen Raumordnungsprogramm der Region Hannover als Vorrangstandort für Windenergiegewinnung ausgewiesen ist. Die Region Hannover hat den Genehmigungsantrag abgelehnt, weil der Flächennutzungsplan der Stadt Pattensen aus Gründen des Landschaftsschutzes eine Höhenbegrenzung von 100 m vorsieht.
Die Klägerin hält die Festsetzung des Flächennutzungsplans für unwirksam, weil das Landschaftsbild bereits durch unmittelbar an diese Fläche angrenzende, westlich der B 3 stehende Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von über 100 m beeinträchtigt werde und der Betrieb von Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von 100 m an diesem Standort nicht wirtschaftlich möglich sei.
Treffpunkt ist der Milchweg am Ortsausgang von Schulenburg.
Aktenzeichen: 4 A 3379/08
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19.08.2009
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07.06.2010