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Muss die Landeshauptstadt oder der Hauseigentümer für die Reparatur der Abwasserleitung zahlen?

Die 1. Kammer verhandelt am 05.06.2009 um 9:30 Uhr im Saal 3 die Klage eines Hauseigentümers


Der Kläger stützt seine Klage auf das aktuelle Satzungsrecht der Stadt. Danach ist für die Kosten von Leitungsreparaturen zwischen der Grundstücksgrenze und dem 1. Revisionsschacht auf dem Grundstück die Landeshauptstadt Hannover zuständig. Nach dem alten Satzungsrecht aus dem Jahr 1959 ist für alle Schäden auf dem Grundstück allein der Eigentümer verantwortlich. Auf diese Regelung beruft sich die Landeshauptstadt Hannover und verweigert die Zahlung.

Wegen einer Vielzahl ähnlich gelagerter Fälle ist dieses Verfahren sowohl für die Beklagte als auch andere Grundstückseigentümer von erheblicher Bedeutung.

- 1 A 3709/08 -

Artikel-Informationen

erstellt am:
11.05.2009
zuletzt aktualisiert am:
07.06.2010

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