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Klage und Eilantrag gegen Verbotsverfügung für 1. Mai-Kundgebung eingegangen

Veranstalter wehren sich vor Verwaltungsgericht gegen Versammlungsverbot


Gegen die Verbotsverfügung der Polizeidirektion Hannover für die Versammlung unter dem Motto "Schluss mit Verarmung, Überfremdung und Meinungsdiktatur - Nationaler Sozialismus jetzt!!!", die für den 1. Mai vorgesehen ist, sind heute beim Verwaltungsgericht Klage erhoben und ein Eilantrag gestellt worden. Das Gericht hat Klage und Eilantrag der Polizeidirektion Hannover zugestellt und für eine Antragserwiderung im Eilverfahren eine Frist zur Stellungnahme bis zum 14.04.2009 gesetzt.

Das Gericht ist bemüht, im Anschluss an den Ablauf der Stellungnahmefrist möglichst zügig eine Entscheidung im Eilverfahren zu treffen. Diese Entscheidung wird voraussichtlich - wie in Eilverfahren üblich - im schriftlichen Verfahren ergehen. Darüber wird durch eine Pressemitteilung informiert werden.

Aktenzeichen: im Eilverfahren 10 B 1485/09; im Klageverfahren 10 A 1484/07

Artikel-Informationen

erstellt am:
06.04.2009
zuletzt aktualisiert am:
07.06.2010

Ansprechpartner/in:
VPräsVG Ingo Behrens als Pressesprecher

Verwaltungsgericht Hannover
Pressestelle
Leonhardtstraße 15
30175 Hannover
Tel: 0511/89750-318
Fax: 0511/89750-400

http://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de

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