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Die Stelle der Schulleitung der Haupt- und Realschule Ahlem kann besetzt werden

Die 13. Kammer des Gerichts lehnt den Eilantrag des ehemaligen Rektors der damaligen Realschule Ahlem ab


Der Beamte wollte mit seinem Antrag verhindern, dass die bisherige kommissarische Leiterin "seiner" alten Realschule nunmehr Rektorin der neu gebildeten Haupt- und Realschule wird, eine Stelle, die er für sich selbst beansprucht.

Der unterlegene Antragsteller war formal bis zu ihrer Auflösung Schulleiter der Realschule Ahlem. Aber schon Mitte 2002 wurde er - nachdem ein Schülerstreich für öffentliches Aufsehen sorgte - zunächst an die Bezirksregierung und dann an die Landesschulbehörde zum "Innendienst" abgeordnet. Eine Rückkehr an die Schule erfolgte nicht, weil die Schulverwaltung aufgrund verschiedener disziplinarrechtlicher Vorwürfe die Entfernung des Lehrers aus dem Beamtenverhältnis anstrebt. Über die Disziplinarklage ist bislang nicht abschließend entschieden worden. Nach einer umfangreichen Beweisaufnahme wird die 18. Kammer des Verwaltungsgerichts am 28. August weiter über diese Klage verhandeln.

In dem vorläufigen beamtenrechtlichen Rechtsschutzverfahren argumentierte der Realschulrektor nun, er habe einen Anspruch auf eine amtsangemessene Beschäftigung. Das Verwaltungsgericht sieht jedoch keine Verpflichtung, eine solche amtsangemessene Beschäftigung ausschließlich an der neu geschaffenen Schule in Ahlem zu verwirklichen. Sollte das Disziplinarverfahren für den Beamten positiv enden, könne der Lehrer auch Rektor an einer anderen Realschule werden.

Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts ist die Beschwerde an das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg möglich.

- 13 B 3375/08 -

Artikel-Informationen

erstellt am:
11.08.2008
zuletzt aktualisiert am:
07.06.2010

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