Niedersachsen klar Logo

Eilantrag wegen Nichtraucherschutzgesetz

Gastwirte beantragen den Erlass einer Einstweiligen Anordnung, um in ihrer Gastwirtschaft das Rauchen gestatten zu können


Beim VG Hannover ist der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung von Alleinbetreibern einer Gaststätte gegen die Landeshauptstadt Hannover eingegangen, mit der diese erreichen wollen, dass die von ihnen betriebene Gaststätte bis zu einer Entscheidung des BVerfG über die Verfassungsmäßigkeit des Nds. NiRSG von dem in diesem Gesetz festgelegten Rauchverbot ausgenommen wird. Die Antragsteller betreiben eine Ein-Raum-Gaststätte in der Innenstadt von Hannover und tragen vor, sie hätten nicht die Möglichkeit, einen Nebenraum für Raucher einzurichten. Durch das Wegbleiben von rauchenden Gaststättenbesuchern hätten sie existenzgefährdende Umsatzeinbußen erlitten. Die Antragsteller halten das Rauchverbot in ausschließlich inhaberbergeführten Ein-Raum-Gaststätten ohne Nebenräume für unverhältnismäßig und sehen u.a. ihre Berufsfreiheit verletzt.

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt von heute (Mittwoch) an über das Rauchverbot in Gaststätten und Diskotheken. Die Entscheidung ist erst in mehreren Monaten zu erwarten.

Die Kammer beabsichtigt nicht, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten.

- 7 B 2973/08 -

Artikel-Informationen

erstellt am:
11.06.2008
zuletzt aktualisiert am:
07.06.2010

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln