Artikel-Informationen
erstellt am:
20.05.2008
zuletzt aktualisiert am:
07.06.2010
In der Stadt Alfeld werden gegenwärtig ein Frei- und ein Hallenbad vorgehalten, die beide sanierungsbedürftig sind. Der Rat der Stadt Alfeld hat beschlossen, mit einem Aufwand von 12,2 Mio. EUR ein "Allwetterbad" auf der Fläche des gegenwärtigen Freibades zu errichten. Hiergegen wenden sich die Unterzeichner des Bürgerbegehrens mit dem Ziel, beide Bäder mit einem Sanierungsaufwand von max. 7 Mio. EUR zu erhalten.
Der Verwaltungsausschuss der Stadt hat das Bürgerbegehren als unzulässig abgelehnt. Der hiergegen gerichtete Eilantrag ist gescheitert. Das Gericht hält ebenso wie der Antragsgegner das Bürgerbegehren für unzulässig. Die zur Abstimmung gestellten Fragen seien zu unbestimmt. Da der Bürgerbescheid bei Erfolg die Wirkung eines Ratsbeschlusses habe, müsse er einen grundsätzlich vollziehbaren Inhalt haben, was hier nicht der Fall sei. Darüber hinaus sei der beigefügte Kostendeckungsvorschlag nicht ausrechend. Die Unterzeichner hätten lediglich 2,6 Mio. EUR für die Sanierung des Freibades und 4,4 Mio. EUR für den Neubau des Hallenbades genannt, ohne auszuführen, wie sich diese Beträge zusammensetzen. Der Kostenvorschlag müsse aus sich selbst heraus verständlich und nachvollziehbar sein. Dem genügten die genannten nicht aufgeschlüsselten Beträge nicht.
- 1 B 2010/08 -
Nachfragen auch unter 0171 3223393
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20.05.2008
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07.06.2010