Artikel-Informationen
erstellt am:
14.04.2008
zuletzt aktualisiert am:
07.06.2010
Die in Landeshauptstadt Hannover wohnenden Kläger wenden sich gegen ihre Heranziehung zu Straßenreinigungsgebühren unter Gerechtigkeitsgesichtspunkten. In den ab 10:00 Uhr zu verhandelnden Verfahren machen sie insbesondere geltend, dass ihre Heranziehung als sog. Hinterlieger ungerecht sei. Das Gericht wird sich daher auch zu der Regelung dieser Konstellation in der Satzung über die Straßenreinigung in der Landeshauptstadt Hannover äußern.
Es handelt sich um die letzte Sitzung des Vorsitzenden Richters am VG Schmidt-Vogt vor dem Beginn seines Ruhestandes.
- 1 A 486/07; 1 A 3013/07; 1 A 2422/07; 1 A 2446/07; 1 A 2444/07-
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14.04.2008
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07.06.2010