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Stadt Gehrden unterliegt im Streit um die Sanierung des Müllplatzes „Badeanstalt Ditterke“

Mit Beschluss vom 05.03.2008 lehnt die 4. Kammer des Gerichts einen Eilantrag der Stadt Gehrden gegen eine bodenschutzrechtliche Anordnung der Region Hannover ab.


Streitgegenstand sind die Grundwasserbelastungen, die von der Alt-Deponie in der ehemaligen Badeanstalt Ditterke ausgehen. Ungefähr ab 1950 benutzte die Stadt Gehrden die Fläche zur Müllablagerung. Nachdem sie 1954 dem Müllabfuhr-Zweckverband des ehemaligen Landkreises Hannover beigetreten war, wurde der Platz nur noch für kurze Zeit genutzt, weil die Zufahrt für die nun größeren Fahrzeuge nicht geeignet war. In der Folgezeit luden dort Privatleute und wohl auch Firmen Abfälle ab. 1970/1971 wurde das Gelände planiert und seitdem landwirtschaftlich genutzt und 1977 an einen Landwirt verkauft.

Im Jahr 2006 überprüfte die Region Hannover landwirtschaftlich genutzte Flächen auf Altablagerungen und stellte eine gravierende, sanierungsrelevante Kontamination des Grundwassers mit leichttflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen fest, die durch ein von Aha, dem Rechtsnachfolger des Müllabfuhr-Zweckverbandes, in Auftrag gegebenes Gutachten weiter untersucht wurde. Die Kosten der Sanierung werden von den Beteiligten mit 4 Millionen Euro veranschlagt. Wer die Kohlenwasserstoffe dort eingebracht hat, ist Gegenstand eines staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahrens, das bisher kein Ergebnis erbracht hat. Nach der Rechtslage ist der jetzige Grundstückseigentümer nicht heranzuziehen. Aha als Müllentsorger könnte zwar einen Zuschlag zu den Müllgebühren erheben, um derartige Altlasten zu sanieren, trägt aber vor, Rückstellungen nur für die Erforschung solcher Altlasten gebildet zu haben. Die Stadt Gehrden sieht keine eigene Verantwortung für die eingetragene Belastung, denn sie könne nicht für das rechtswidrige Tun Anderer herangezogen werden. Außerdem sei die Verantwortung für den Müllplatz mit dem Beitritt auf den Müllabfuhr-Zweckverband und damit auf Aha übergegangen.

Die Region Hannover hat der Stadt Gehrden mit einer sofort vollziehbaren Verfügung vom 09.08.2007 aufgegeben, eine Sanierungsuntersuchung und einen Sanierungsplan zu erstellen, was voraussichtlich 120.000,00 EUR kosten wird. Dafür wurde ihr eine Frist von einem Monat gesetzt. Dagegen hat die Stadt Gehrden nach erfolglosem Widerspruchsverfahren Klage erhoben und einen Eilantrag gestellt. Sie verweist zur Begründung darauf, dass sie zum einen in der Sache nicht zuständig sei, in ihrem Haushaltsplan die erforderlichen Mittel nicht vorhanden seien und darüber hinaus in der gesetzten Frist ein solcher Auftrag nicht erteilt werden könne.

Den Antrag lehnte die 4. Kammer des Gerichts mit Beschluss vom heutigen Tage ab. Die Stadt Gehrden sei auch nach dem Beitritt zum Müllabfuhr-Zweckverband Betreiber der Deponie geblieben und habe Kenntnis von dem Zustand und der Entwicklung des Gebiets der ehemaligen Badeanstalt gehabt. Sie sei daher auch dafür verantwortlich gewesen zu verhindern, dass dort eine "wilde Müllkippe" entstanden sei, die das Einbringen der belastenden Stoffe ermöglichte. Angesichts der Vorarbeiten durch das von Aha in Auftrag gegebene Gutachten und der Einbeziehung der Stadt Gehrden in den Vorlauf der Entscheidung, sei eine Auftragsvergabe auch innerhalb der gesetzten Frist möglich. Jedenfalls nach der vorläufigen Prüfung im Eilverfahren bestünden keine Zweifel daran, dass die Region Hannover nicht vorrangig Aha zur Entsorgung habe verpflichten können.

Mit diesem Beschluss ist noch keine Entscheidung über die Kostenpflicht der endgültigen Sanierung getroffen worden, die nicht Streitgegenstand war.

Gegen den Beschluss kann die Stadt Gehrden Beschwerde bei dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen.

- 4 B 4646/07 -

Artikel-Informationen

erstellt am:
05.03.2008
zuletzt aktualisiert am:
07.06.2010

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